Leistungsumfang
- Laufende DATEV-Updates: eingespielt außerhalb der Kanzleizeiten, nach abgestimmtem Plan
- Update-Checkliste und Protokoll zu jedem Durchgang, jederzeit für Sie einsehbar
- Überwachung der Kanzlei-Server: Speicherplatz, Dienste, Sicherungen, Windows-Updates
- DATEV-Arbeitsplätze, Server und Kommunikationskomponenten einrichten und betreuen
- Rechte-, Benutzer- und Arbeitsplatzkonzepte für sensible Mandantendaten
- Jahreswechsel als geplanter Termin statt als Notfall
- Migrationen und Systemwechsel mit abgestimmten Zeitfenstern
Was Sie davon haben
- Updates laufen, ohne dass jemand in der Kanzlei daran denken muss
- Sie sehen schriftlich, was wann gemacht wurde, statt es glauben zu müssen
- Der Jahreswechsel wird zum Termin statt zum Risiko
- Nachvollziehbare Zugriffsrechte für Prüfungen und Datenschutz
Preisrahmen
- DATEV-Bestandsaufnahme: 390 € pauschal
- Laufende Update- und Serverbetreuung: ab 290 € / Monat
- Jahreswechsel-Begleitung: Festpreis nach Kanzleigröße
- Migration oder Umzug: Festpreis nach Analyse
Alle Beträge netto zzgl. 19 % USt. Bei Projekten erhalten Sie vor Beginn einen schriftlichen Festpreis. Vollständige Preisübersicht.
Ablauf der Zusammenarbeit
1. Erstgespräch
Kostenfrei, etwa 30 Minuten. Sie schildern die Situation, ich sage offen, ob und wie ich helfen kann.
2. Aufnahme und Angebot
Ich sehe mir den Ist-Zustand an und Sie erhalten schriftlich, was gemacht wird, wie lange es dauert und was es kostet.
3. Umsetzung
Zum Stundensatz oder zum Festpreis. Änderungen werden vorher abgestimmt, nicht nachher abgerechnet.
4. Übergabe
Dokumentation der Änderungen, Einweisung und auf Wunsch laufende Betreuung.
Häufige Fragen
Unterstützen Sie auch bei DATEV-Umzügen?
Ja. Umzüge und Systemwechsel werden mit Migrationsplan und abgestimmten Zeitfenstern begleitet, in der Regel außerhalb der Kanzleizeiten.
Woher kommt die DATEV-Erfahrung?
Vor der Selbstständigkeit habe ich in einem IT-Beratungsunternehmen Steuerkanzleien betreut, mit Verantwortung für DATEV-Umgebungen, Server und den laufenden Betrieb.
Ist ein AV-Vertrag nach Art. 28 DSGVO möglich?
Ja. Der Auftragsverarbeitungsvertrag wird auf Wunsch vor Projektbeginn geschlossen – bei Kanzleien ist das ohnehin der Regelfall.
Passt das zu Ihrer Situation?
Schildern Sie mir in zwei Sätzen, wo es hakt. Sie erhalten eine konkrete Einschätzung zum Aufwand – in der Regel innerhalb von 24 Stunden werktags, kostenfrei und ohne Verpflichtung.
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